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| Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer |
Berlin (ots) - Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 4. Juni 2010 beschlossen, ein Gesetz zur Errichtung eines Zentralen Testamentsregisters für Deutschland in den Deutschen Bundestag einzubringen. In dem Register wird vermerkt, ob ein Erblasser Verfügungen von Todes wegen getroffen hat und wo die Urkunden verwahrt werden. Durch das Zentrale Testamentsregister können künftig Nachlassverfahren schneller und effizienter durchgeführt werden, weil das zuständige Nachlassgericht vom Zentralen Testamentsregister darüber informiert wird, ob erbfolgerelevante Urkunden zu beachten sind. |
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