| Krankenkassen haben weiterhin die Wahl! |
|
| Freitag, den 03. Juli 2009 um 10:19 Uhr | |||
|
03. Juli 2009 Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet nicht zu AusschreibungenBerlin (ots) - Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Krankenkassen öffentliche Auftraggeber seien, ändert nichts an der grundsätzlichen Möglichkeit, den Versicherten Wahlfreiheit bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zu gewähren. Dies betont das Aktionsbündnis "meine Wahl!", nachdem in der vergangenen Woche einige gegensätzliche Interpretationen des EuGH-Urteils viele Hilfsmittelnutzer verunsicherten. Bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln bedeuten exklusive Ausschreibungen für die Versicherten oft ein Manko an Qualität und Service, da meist der billigste Anbieter den Zuschlag erhält. Der Patient wird bevormundet und kann dann nicht mehr selbst entscheiden, wem er seine Versorgung zum Beispiel mit Inkontinenzhilfen, Beatmungsgeräten oder Rollstühlen anvertraut. Bislang haben erst rund 30 Krankenkassen zum Mittel der Ausschreibung gegriffen, wie der Ausschreibungsmonitor des Aktionsbündnisses zeigt. Wo dies der Fall ist, kommt es jedoch sehr häufig zu großen Problemen für die betroffenen Hilfsmittelnutzer. Das Aktionsbündnis "meine Wahl!" fordert daher die Wahrung des Patientenwahlrechts. Offene Rahmenverträge mit möglichst vielen qualifizierten Leistungserbringern sind dafür auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein gangbarer Weg zum Erhalt eines offenen Qualitätswettbewerbs und vor allem zum Wohle der Betroffenen. Im Aktionsbündnis "meine Wahl!" haben sich seit Juni letzten Jahres bundesweit Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelhersteller und Versorgungspartner wie Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen zusammengeschlossen, um das Recht auf freie Wahl des Versorgungspartners im Hilfsmittelbereich zu erhalten. Das Bündnis setzt sich für eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und dem Stand der Technik entsprechende Versorgung mit Hilfsmitteln ein. Insgesamt 90 Unternehmen und Organisationen (Stand: Juli 2009) unterstützen bereits die Arbeit und die Ziele des Bündnisses, darunter die Inkontinenz Selbsthilfe e.V., der Deutsche Rollstuhl-Sportverband e.V., die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. und die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. Pressekontakt: Bärbel Hestert-Vecoli
|
| GUTER RAT hat die Leistungen von 66 Krankenkassen untersucht |
Berlin, 12.10.2009 Techniker Krankenkasse und mhplus BKK liegen an der Spitze Kassenpatienten müssen zwar überall den gleichen Beitragssatz von zurzeit 14,9 Prozent zahlen, aber die Leistungen der verschiedenen Krankenkassen sind höchst unterschiedlich. Die unabhängige Verbraucherzeitschrift GUTER RAT (November-Ausgabe, Heft 11/2009) hat darum die Angebote von 66 bundesweit und regional tätigen Anbietern einer gesetzlichen Krankenversicherung in verschiedenen Beispielfällen – von der Kleinfamilie über Singles bis zum Rentner – verglichen und kommt dabei zu dem Schluss, dass es "die absolut beste Kasse nicht gibt". |
| Weiterlesen... |